Fahrerlaubnisklasse B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zG
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende         Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
  • Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen          z.B große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende                            Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse M

  • Motorrad
  • maximal 45 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende         Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse A1

  • Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende         Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse A beschränkt

  • Motorrad
  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende       Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt

  • Motorrad
  • über 25 kW Motorleistung
  • oder
  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende         Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 25
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse S

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und
    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit              max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
  • Fremdzündungsmotor z.B. Benziner
    Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren z.B. Diesel
    max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende           Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen:
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse L

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende                                   Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung

Fahrerlaubnisklasse T

  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende         Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter: 16 (18)
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse C1

  • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mindestalter: 18 (21)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen:
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse C1E

  • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und
    Anhänger über 750 kg zG
  • Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mindestalter: 18 (21)
  • Vorbesitz: C1
  • Eingeschlossene Klassen: BE,
    bei Besitz von D1: D1E
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse C

  • Kraftwagen über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mindestalter: 18 (21)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klasse: C1
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse CE

  • Kraftwagen über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung und Anhänger über 750 kg zG
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mindestalter: 18 (21)
  • Vorbesitz: C
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
    bei Besitz von D1: D1E,
    bei Besitz von D: DE
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung